Göttingen, den 29.10.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Herbstferien gehen zu Ende. Ich möchte folgende Informationen an Sie weiterleiten.

Sicher haben einige Familien die Ferien zu einem Urlaub in unterschiedlichen Ländern genutzt. Hier gelten für Reiserückkehrer folgende Regelungen:

a) Bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet:
Kinder unter 12 Jahren gehen für 5 Tage in Quarantäne. Danach dürfen sie automatisch ohne eine Freitestung wieder zur Schule kommen.
Bsp.: Das Reiseland war Bulgarien. Bulgarien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Sie kehren am Morgen des 30.10.2021 nach Deutschland zurück. Es bedeutet Quarantäne für 5 Tage bis zum 3.11.2021. Ab dem 4.11.2021 darf das Kind wieder in die Schule. Es muss keinen separaten PCR-Test durchführen.
Auf der Homepage finden Sie einen Link für die entsprechenden Länder. Schauen Sie bitte nach, ob Ihr Reiseland dazugehört. Informieren Sie bitte die Schule, wenn Sie betroffen sind.

b)Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet:
Hier sind 14 Tage Quarantäne einzuhalten. Ein Freitesten gibt es nicht.

In der ersten Woche nach den Ferien werden jeden Tag die „Corona-Tests“ gemacht. Vergessen Sie nicht das Eintragen auf dem Nachweiszettel.
Wichtig: Ohne Testung bzw. Eintragung ist ein Schulbesuch nicht möglich!

Ab der 2. Schulwoche wird wieder regulär an drei Tagen (Montag, Mittwoch, Freitag) getestet.

Es gelten dieselben Corona-Regelungen wie vor den Ferien. Erst mit der Verabschiedung einer neuen Corona-Verordnung wird es neue Regelungen für den Schulbereich geben. Termin ist hier der 10.11.2021. Wenn Änderungen eintreten, informiere ich Sie rechtzeitig darüber.

Am Montag, den 8.11.2021, gibt es für die Klassen 1 und 2 einen Laternenumzug. Er beginnt um 17.00 Uhr auf dem kleinen Schulhof. Der Förderverein hat dort einen Stand für Speisen und Getränke aufgebaut. Bringen Sie eine Laterne mit. Eine LED-Beleuchtung ist zu empfehlen.
Die Klassenlehrer geben den Kindern einen Teilnehmer-Zettel mit. Er ist auszufüllen und beim Eintritt in die Schule abzugeben.

In der Woche vom 29.11.2021 bis zum 3.12.2021 finden die Elternsprechtage für die Klassen 1 bis 3 bzw. die Beratungsgespräche für die Schullaufbahnempfehlung der Klasse 4 statt. Die Klassenlehrer informieren Sie über die Planungen.

Jetzt kommt langsam die Zeit, wo es kälter wird. Geben Sie Ihrem Kind entsprechende Kleidung mit, damit es beim Lüften im Klassenraum und während der großen Pausen nicht friert.

Bisher sind wir gut durch die schwierige Zeit gekommen. Lassen Sie uns gemeinsam den Herbst und den Winter gut bewältigen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Birkholz
(Schulleiter)

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Göttingen, den 30.8.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das Kultusministerium hat den „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule 7.0“ und die Rundverfügung 22/2021 herausgegeben.

Ich möchte Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren:

  1. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
    Im Schulgebäude ist grundsätzlich eine Maske zu tragen. Bis zum 14. Lebensjahr reicht eine textile Maske. Eine medizinische Maske ist auch möglich.
    In den Pausen darf auf dem Schulgelände im Freien die Maske abgesetzt werden. Der Abstand von 1,50 m ist einzuhalten.
    Maskenpausen werden während des Unterrichts und in den kleinen Pausen eingerichtet.
    Beim Essen und Trinken wird die Maske abgesetzt.
    Beim Schulsport innerhalb und außerhalb von Gebäuden besteht keine Maskenpflicht.
  2. Testpflicht – Zutrittsverbot ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses
    Alle Personen, die die Schule betreten, müssen einen negativen Test vorweisen
    (PCR-Test ist 48 h gültig, Apotheken-Test ist 24 h gültig) oder den Nachweis der vollständigen Impfung/ Genesensein vorlegen.
    An den ersten 7 Schultagen (2.9. – 10.9.) werden alle Schüler täglich getestet.
    Am ersten Schultag erhalten die Schüler die entsprechenden Tests und das Dokumentationsblatt mit nach Hause.
    Vor den Ferien haben Sie den Test für den 1. Schultag bereits erhalten.
    Danach wird 3 Mal die Woche getestet (Montag, Mittwoch, Freitag).
    Die Tests sind jetzt Pflicht, nicht mehr freiwillig. Auch eine Befreiung wegen „Nicht-Testen-Wollen“ ist nicht mehr möglich.
    Kinder, die nicht getestet sind, müssen von den Eltern umgehend abgeholt werden oder vor Ort durch die Eltern getestet werden.

    3. Präsenzpflicht – Befreiung nur in wenigen Ausnahmefällen/ Härtefällen möglich
    Für alle Schüler besteht die Pflicht zum Präsenzunterricht.
    Für die Befreiung von Präsenzunterricht gibt es eine eng festgelegte Härtefallregelung.

    Folgende 4 Fallkonstellationen gibt es für vulnerable Schüler:
    a) Das Gesundheitsamt verhängt eine Maßnahme.
    b) Der vulnerable Schüler geht in Klasse 1 – 6.
    c) Der vulnerable Schüler hat einen bestimmten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
    d) Vulnerable Angehörige, denen bei Erkrankung ein schwerer Krankheitsverlauf gemäß Definition RKI droht und aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können in einem gemeinsamen nicht zu trennenden Lebensbereich dauerhaft wohnen.

    Für alle Konstellationen ist vorher ein Antrag bei der Schulleitung zu stellen, der genehmigt werden muss. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
    Betroffene Eltern lassen sich vorher bei der Schulleitung beraten.

    4.Reiserückkehrer
    Reiserückkehrer haben die entsprechende Quarantänezeit einzuhalten.
    Hochrisikogebiet: 10 Tage, Freitestung nach 5 Tagen möglich
    Virusvariantengebiet: 14 Tage

    5.Einschulungsfeier
    Die Eltern der Klasse 1 haben im Elternbrief vom 23.8.2021 die geltenden Regelungen bereits erhalten. Auf dem 1. Elternabend wird darauf noch einmal eingegangen.

    6. Szenario A
    Unterricht findet, wie im Schreiben vom 24.8.2021 bereits mitgeteilt wurde, im Szenario A statt.
    Unterricht im Freien ist möglich.
    Der Ganztag wird durchgeführt. Es gibt Mittagessen.
    Ablauf des Ganztags: Mittagessen, Hausaufgabenzeit; Betreuungszeit
    Schriftliche Arbeiten dürfen geschrieben werden (in den ersten 2 Wochen nicht).

    7. Hygieneregeln
    Weiterhin gelten die alten Hygieneregeln (Hände waschen, Lüftungsprinzip, Abstand halten, …).

Liebe Eltern,

einige Regelungen des letzten Schuljahres wurden beibehalten, neue Vorgaben kamen hinzu. Das Kultusministerium möchte das Prinzip der maximalen Präsenz bei maximaler Sicherheit. Gemeinsam werden wir all die alten und neuen Dinge zum Schutz aller umsetzen.

Die Schule geht endlich wieder los. Darauf freuen sich alle, Schüler und Lehrer, Eltern und Betreuer, aber auch Hausmeister, Sekretärin, pädagogische Mitarbeiter und Schulsozialarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen

R. Birkholz
(Schulleiter)

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