Göttingen, den 12.12.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
am Freitag wurden neue Corona-Regelungen für Niedersachsen und für die Schulen beschlossen.
Folgende Änderungen treten ein:
- Präsenzpflicht vom 20.12.2021 bis 22.12.2021 aufgehoben
Die Landesregierung folgt hier der Empfehlung der Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften).
Sie können sich entscheiden, Ihr Kind an den letzten 3 Schultagen zu Hause zu lassen.
Füllen Sie bitte den beigefügten Antrag aus und geben Sie ihn bis Donnerstag, 16.12.2021, beim Klassenlehrer ab.
Diese 3 Tage sind ein zusätzlicher Baustein, den Infektionsschutz für die Feiertage zu erhöhen. Durch die Kontakteinschränkung soll den Familien die Möglichkeit gegeben werden im Kreise der Familie unbeschwerte und besinnliche Weihnachtstage verbringen zu können.
2. Sicherheitswoche nach den Ferien
In der 1. Schulwoche nach den Ferien (10.1.2022 – 14.1.2022) werden an allen 5 Tagen die Selbst-Tests durchgeführt und in die Liste eingetragen.
Ein Betreten der Schule ohne Testung und Bestätigung der Eltern ist nicht möglich laut Corona-Verordnung! Bitte denken sie daran. Es bedeutet für die Schule einen riesigen Aufwand, die Eltern diesbezüglich zu benachrichtigen.
3. Rückkehr zur normalen Testung ab 17.1.2022
In der 2. Schulwoche wird wieder am Montag, Mittwoch und Freitag getestet.
Tritt in der Lerngruppe ein positiver Verdachtsfall ein, wird wieder auf die 5-Tage-Testung umgestellt
4. Positives Testergebnis
Teilen Sie uns bitte immer mit, wenn ein Schnell-Test positiv in der Familie (Kinder, Erwachsene) ausgefallen ist. Sollte dies der Fall sein, bitte sofort in Absonderung/ Quarantäne gehen und schnellst möglichst einen PCR-Test durchführen lassen.
5. OP-Maskenpflicht
Alle Schüler müssen ab dem 10.1.2022 eine OP-Maske tragen.
Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. OP-Masken gehen leichter an den Bändern kaputt. Geben Sie daher Ihrem Kind Reserve-Masken mit.
OP-Masken sind Einmal-Masken und sollen jeden Tag erneuert werden.
Liebe Eltern, es war wieder ein ereignisreiches und aufregendes Jahr 2021. Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung. Getreu unserem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ haben wir einige Unwegsamkeiten meistern müssen. Das war nicht immer einfach.
Ich wünsche Ihnen eine gesunde Weihnachtszeit im Kreise der Familie und einen guten Start ins neue Jahr 2022.
Mit freundlichen Grüßen
R. Birkholz
(Schulleiter)
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Göttingen, den 24.11.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat gestern Nachmittag eine neue Rundverfügung herausgegeben, die ab heute gilt. Ich möchte Sie über die Neuerungen informieren:
- Maskenpflicht in allen Klassen
Die Klassen 1 und 2 tragen wie die Klassen 3 und 4 im Unterricht Masken.
- Testungen
Es wird regelmäßig am Montag, Mittwoch und Freitag getestet und auf dem Zettel von den Eltern unterschrieben.
Bei einem positiven Verdachtsfall wird an allen 5 Tagen der Woche getestet. Dazu erhalten die Kinder weitere Tests mit nach Hause. Kontaktpersonen
Grades gehen derzeit nicht mehr in „Absonderung“ wie bisher.
- Positives Testergebnis beim Selbsttest
Bei einem positiven Selbsttest informieren Sie bitte die Schule, lassen Ihr Kind zu Hause und führen einen PCR-Test durch. Das Ergebnis teilen Sie der Schule und dem Gesundheitsamt mit.
Wenn ein Familienmitglied (Vater, Mutter) durch ein positives Testergebnis in Quarantäne ist, bleiben die Kinder der Familie als KP1 ebenfalls zu Hause. Teilen Sie dies der Schule mit.
- 2-G-Plus-Regel
Elternabende, Elternsprechtage und Elterngespräche sollen vorrangig digital bzw. per Telefon abgehalten werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Termine zu verschieben.
Werden sie als Präsenzveranstaltung abgehalten, ist 2-G-Plus bindende Voraussetzung, d.h., Nachweis geimpft oder genesen plus tagesaktuelle Testbescheinigung (PCR-Test gilt 48 h, PoC-Antigentest gilt 24 h). Zusätzlich besteht Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln.
- Schulveranstaltungen
Geplante Klassenfeste, Weihnachtsfeiern, etc. dürfen nicht mehr mit externen Gästen durchgeführt werden.
- Schulfahrten
Schulfahrten sind bis zum 31. Januar 2022 untersagt. Eine Verlängerung des Zeitraums bis zu den Osterferien ist derzeit nicht ausgeschlossen, wird fortlaufend überprüft.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Ihr umsichtiges Handeln.
Mit freundlichen Grüßen
R. Birkholz
(Schulleiter)
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Göttingen, den 11.11.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
das Kultusministerium hat den neuen Rahmen-Hygieneplan-Corona 9.0 und die Rundverfügung 29/2021 herausgegeben.
Oberste Prämisse stellt die Sicherung des Präsenzunterrichts dar. Daher wird es derzeit keine Erleichterungen während des Schulbetriebs und des Ganztags geben.
Beibehalten wird das Maskentragen in Klasse 3 und 4 während des Unterrichts. Maskenpausen werden eingelegt. Die Klassen 1 und 2 dürfen im Unterricht die Masken absetzen.
Das Schulgelände darf nur betreten werden, wenn die Testung an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag nachgewiesen wird.
Ich möchte Sie bitten, die Kinder zu testen und es auf dem Nachweiszettel einzutragen.
Es bereitet einen großen Aufwand, wenn dies nicht geschieht.
An der Schule gilt die 3-G-Regel für alle anderen Personen. D.h., wer nicht geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test gilt 48 h, PoC-Antigentest gilt 24 h) ist darf das Schulgelände nicht betreten. Zusätzlich herrscht Maskenpflicht.
Beachten Sie dies bei den Planungen von stattfindenden Gesprächen und Veranstaltungen (Elternabend, Elternsprechtagen, Vorführungen und Feiern) in der Schule.
Die Abstandsregeln, die Hygienemaßnahmen, die Lüftung werden weiterhin erfolgen.
Sollte bei Ihrem Kind ein positiver Test-Befund eintreten, informieren Sie bitte die Schule. Der Klassenlehrer verteilt dann zusätzliche Test-Kits als eine Sicherheitsmaßnahme, damit Sie zu Hause die Möglichkeit auf weitere Tests Ihrer Kinder erhalten. Diese Maßnahme ist verpflichtend.
Momentan steigen die Infektionszahlen. Das ist besorgniserregend. Achten Sie bitte auf Ihre Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
R. Birkholz
(Schulleiter)
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Göttingen, den 29.10.2021
!!! Wichtig für Reiserückkehrer !!!
Es gelten folgende Regelungen:
a) Rückkehr aus Hochrisikogebiet:
– Kinder unter 12 Jahre gehen für 5 Tage in Quarantäne, danach automatisch ohne Freitestung wieder zur Schule
– Bsp.: Reiseland Bulgarien, Rückkehr am 30.10.2012, bedeutet Quarantäne bis zum 3.11.2021, Schule ab 4.11.2021
b) Rückkehr aus Virusvariantengebiet
– 14 Tage Quarantäne, keine Möglichkeit der Freitestung
Hinweis: Schauen Sie bitte nach, ob Ihr Reiseland dazugehört. Begeben Sie sich in Quarantäne. Informieren Sie die Schule darüber.
Link für Liste der Hochrisikogebiete
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