Konzept Gewaltprävention

1.      Rahmen

         RdErl. d. MK, d. MI u. d. MJ v. 1. 6. 2016 Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen

„Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an Schule Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern sowie Schulträger.“

2.      Bezug zum Leitbild

Gemeinsam sind wir stark.
Wir kommen alle aus verschiedenen Kulturen und lernen voneinander.
Wir gehen achtsam und respektvoll miteinander um.
Wir bestimmen das Miteinander miteinander.
Wir achten auf unsere Gesundheit.

Der im Leitbild genannte Aspekt des respektvollen Umgangs miteinander ist uns, besonders im Hinblick auf die verschiedenen Kulturen an unserer Schule, wichtig, um eine positive Lernatmosphäre zu schaffen. Dafür ist es bedeutsam, den Kindern zu vermitteln, wie sie mit Konflikten umgehen und diese bestenfalls lösen können.

3.      Bedeutung des Themas

An unserer Schule kommen Schüler vieler unterschiedlicher Kulturen, familiärer Bezüge, Lernstände, Sprachen und Religionen zusammen. Dies ist eine große Chance, voneinander zu lernen, verläuft aber nicht immer konfliktfrei. Kinder klagen immer wieder über körperliche (schlagen, schubsen, treten) und verbale Gewalt (bedrohen, beleidigen) bis hin zu Internet-Mobbing, Ausgrenzung und  Diskriminierung. Insbesondere passiert dies in den Pausen. Um dem präventiv begegnen zu können, implementieren wir an unserer Schule ein gemeinsames Regelwerk, gemeinschaftsfördernde Aktionen und Projekte und ein nachhaltiges Programm zur Stärkung emotionaler und sozialer Kompetenzen.

4.      Zielsetzung

Alle Kinder unserer Schule sollen sich in der Schulgemeinschaft sicher und wertgeschätzt fühlen. Vorkommnisse von und Bereitschaft zu Gewalt sollen so weit wie möglich reduziert werden. Die Kinder sollen einen friedlichen Umgang miteinander einüben und pflegen, indem unterschiedliche Kulturen und Religionen respektvoll miteinander umgehen und voneinander lernen. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen ein gemeinsames Regelwerk achten und umsetzen. Gemeinschaftsfördernde Aktionen sollen dazu beitragen, dass sich die Kinder wertgeschätzt und in der Schulgemeinschaft sicher und aufgehoben fühlen. Durch ein nachhaltiges Programm zur Förderung der emotionalen und sozialen Kompetenzen sollen die Kinder Fähigkeiten wie Konfliktfähigkeit, Empathiefähigkeit und Impulskontrolle erwerben und verbessern. Überprüft werden sollen diese Ziele durch regelmäßige Reflexion im Kollegium und mit Elternvertretern sowie Rückmeldungen durch die Sozialpädagogen.

5.      Elemente der Umsetzung

– Pausenaufsichtsplan, Pausenregeln (Aushang in der Halle)
– Pausenspielzeug, Spielgeräte, Fußballwiese
– Schulordnung (siehe Anlage), Klassenregeln, Smiley-Liste
– Wahl der Klassensprecher/In, Klassensprechertreffen (geplant)
– wöchentlicher Klassenrat
– Themen im Religions-, Sach- und Deutschunterricht
– „Lubo“ in Klasse 1/2 (siehe Anlage)
– „Ben und Lee“ im Sachunterrícht Klasse 3/4
– (Projekt Balu und Du)
– monatlicher Treffpunkt
– Ausbildung von Streitschlichtern und Pausenhelfern (AG)
– Miteinander – Füreinander (Projekt im Ganztag)
– Thema „Rangeln und Raufen“ und Kooperative Spiele im Sportunterricht
– Zirkusprojekt, Projektwochen (Themen Gesundheit, Medien)
– Gemeinsame Rituale (siehe Anlage)
– Goldene Regeln (siehe Anlage)
– Maßnahmenkatalog (siehe Anlage)
– Sozialtraining durch LISA Sozialpädagogen (siehe Anlage)
– Ausschöpfen von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Klassenkonferenzen
– Einbeziehen der Sozialpädagogen
– (Besuche des Kontaktbeamten der Polizei in Klasse 4)
– Puppenbühne der Polizei in Klasse 3/4
– Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, GÖBUS, Polizei (siehe Anlage), KJP
– Runder Tisch


6. Evaluation

Es finden regelmäßige Befragungen der Eltern, Schüler und Lehrer mittels eines Evaluationsbogens statt. Diese werden ausgewertet und notwendige Maßnahmen eingeleitet. Im Rahmen einer DB wird regelmäßig überprüft ob die eingeleiteten Maßnahmen ausreichend sind.

Anhang

Maßnahmenkatalog

FehlverhaltenMaßnahmen
Laufen und Toben im Schulgebäude während der Pausenzeiten Gebrauch von HandyVerweis auf den Schulhof
1. Ermahnung
2. Einziehen & durch Eltern abholen lassen
Unbefugtes Verlassen des Schulgebäudes1. Polizei informieren
2. schriftliche Missbilligung
3. Klassenkonferenz
Schneeballwerfen auf dem Schulgelände1. Ermahnung / Pausenverbot
2. schriftliche Missbilligung
Spucken im Gebäude, auf dem Schulgelände, gegenüber Mitschülern1. Ermahnung / Pausenverbot
2. schriftl. Missbilligung
VandalismusErmahnung
Klassenkonferenz
Haftbarmachung ggf. Polizei
Verbale Gewalt (Beschimpfungen, Beleidigungen)1. Ermahnung
2. Mitteilung an die Eltern
3. Klassenkonferenz
Nichtbefolgen von Anordnungen einer Lehrkraft (Gefahr für sich und andere)sofortiger Ausschluss vom Unterricht (Direktor/in) „Gefahr im Verzug“
Klassenkonferenz
schriftl. Missbilligung
Einsatz von „leichter“  körperlicher Gewalt gegen Mitschülerinnen und Mitschülern (u.a. Schubsen, Rangeleien)Ermahnung
Mitteilung an die Eltern
Erziehungskonferenz
Klassenkonferenz
Einsatz von schwerwiegender körperlicher Gewalt gegen Mitschülerinnen und Mitschülern (u.a. Erpressung, Nötigung, Diebstahl)Ermahnung
sofortiger Ausschluss vom Unterricht durch Schulleitung
evtl. Benachrichtigung der Polizei
Klassenkonferenz
Einsatz körperlicher Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrernsofortiger Ausschluss vom Unterricht durch Schulleitung Benachrichtigung der Polizei Klassenkonferenz
MobbingErmahnung sofortiger Ausschluss vom Unterricht durch Schulleitung
evtl. Benachrichtigung der Polizei Klassenkonferenz
Verstoß gegen den Waffenerlasssofortiger Ausschluss vom Unterricht durch Schulleitung Benachrichtigung der Polizei / der Eltern
Klassenkonferenz

Pausenregelung

  1. Kommt es in der Pause auf dem Schulhof zu körperlichen Angriffen, Beleidigungen oder Nichtbeachten von Anweisungen der Lehrkraft, wird das Kind die Halle geschickt.
  2. Die Hallenaufsicht führt ein Gespräch mit dem Kind, klärt die Regeln und bespricht eine mögliche Wiedergutmachung.
  3. Der Vorfall wird in einem Buch notiert (Name, Datum, Uhrzeit, Vorkommnis)
  4. Die aufsichtführende Lehrkraft überprüft später den Eintrag.
  5. Die Klassenlehrer kontrollieren regelmäßig die Einträge.
  6. Konsequenzen
    nach 3 Einträgen: Gespräch des Kindes mit dem Schulleiter
    nach 6 Einträgen: Brief der Schulleitung an die Eltern (Vordruck, Klassenlehrer bereitet vor)
    nach 9 Einträgen: Erziehungskonferenz
  7. Die Klassenlehrer übertragen ab 6 Einträgen in die Schülerakte.
  8. Jeweils zum Halbjahr werden die Einträge gelöscht.

Das Gewaltpräventionskonzept wurde auf der Gesamtkonferenz vom 06. Mai 2020 verabschiedet.